Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)

Die nachfolgenden AVG/AGB gelten für alle mir - hier nachfolgend Designer genannt - erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
LoreDana Arts, Inh. Loredana Bursch, Bonner Ring 42, 50374 Erftstadt.


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. -nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
1.6. Der Designer ist berechtigt, selbst entwickelte Projekte zum Zwecke der Eigenwerbung in seinem Portfolio sowie auf seiner WebSite zu nutzen und zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein ist dies dem Designer vor Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
1.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, aufgrund der Kleinunternehmerregelung gibt es keine Mehrwertsteuer zu zahlen.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.                                                           
2.5. Sofern kein Vertrag zwischen Auftraggeber und Designer erstellt wurde, dürfen beide Seiten stets den Auftrag beenden. Anzahlungen oder Teilzahlungen dürfen dabei vom Designer angerechnet werden, um den entstandenen Aufwand auszugleichen. Der Designer ist zudem berechtigt, eine Abschlussrechnung auszustellen, sofern die investierte Arbeitszeit nicht fair vergütet wurde. Erstattungen dieser Beträge sind ausgeschlossen.

3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck ete. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung
7.1. Der Designer haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.
7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit Und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.
7.7. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Somit darf der Designer weitere Kosten in Rechnung stellen, wenn dieser durch eine missverständliche Kommunikation seitens des Auftraggebers beeinträchtigt wird oder sich dadurch die eingeplante Arbeitszeit erhöht. Ebenso haftet der Auftraggeber für falsche Informationen die zu Mehraufwand führen und Missverständnisse. Sofern der Designer darauf hinweist, gilt es private Textnachrichten oder einen unübersichtlichen Überfluss an Informationen zu vermeiden. Solche darf der Designer sonst ebenfalls in Rechnung stellen. 
8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.                                                                8.4 Der Designer arbeitet nur mit Stockfotos die urheberrechtlich dem angestrebtem Projekt entsprechen. Mit Fremdillustrationen arbeiten zu dürfen erfordert eine entsprechende Lizenz.

9. Schlußbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.


Häufige Fragen

 


Premades

Änderungen: Wenn Du ein Premade gekauft hast, wird es selbstverständlich angepasst. Das heißt Titel, Autorenname, Schriftart und Farbe. Wünschst Du andere Änderungen, fallen zusätzliche Kosten an. Natürlich informiere ich Dich vorab. Sprich mich gerne an.

Erweiterung zum Print: Eine Erweiterung zum Print ist immer möglich, auch wenn du dich erst später dazu entscheiden solltest. 

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Buchtrailer

Kann ich Videos, Fotos und Musik einfach aus dem Internet ziehen?

1.    Nein. Hier musst Du vorsichtig sein! Denn bei Videos, Fotos und Musik musst Du drauf achten, dass Du keine Urheberrechte verletzt. Hier bekommst du kostenlose Videos und Fotos, die du lizenzrechtlich verwenden darfst:

 

 

2.   Kostenlose Musik bekommst Du meines Wissens nach nirgendwo. Hier bekommst Du Musik für kleines Geld:

 

 

3.   Bitte beachte, dass ich immer genaue Infos zur Herkunft Deiner Medien benötige. Sende mir bei Musikstücken die Lizenzvereinbarung zu, die Du üblicherweise nach Abschluss des Kaufs erhältst. 

Auch wenn ich Dir die oben genannten Seiten empfehle, bitte ich Dich dennoch darum, Dich über die Urheberrechte der jeweiligen Anbieter zu informieren. Deren Lizenzen können sich jederzeit verändern. Geh also besser auf Nummer sicher :)

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Buchsatz

     

Es werden Normseiten benötigt. Wie richte ich diese ein? 

Vorab: Du musst mir Dein Buch nicht in Normseiten einreichen! Gerne berechne ich die Normseiten für Dich kostenlos und unverbindlich, um dir den Gesamtpreis eines Angebots mitzuteilen.


Die Vorgaben von Normseiten variieren im Internet. Der unten aufgeführte Leitfaden zeigt wie ich Normseiten berechne. Daher habe ich das vereinfacht für Dich berechnet und liste es in folgende Punkte auf, wie Du Deine Normseite einrichtest:

 

  • Schriftart: Courier New
  • Schriftgröße: 12
  • Zeilenabstand: 1,5
  • 1600 Zeichen pro Seite


Achte darauf, dass Widmungen, Vitas, das Impressum und Kapitel jeweils auf einer neuen Seite beginnen!
Zuletzt musst Du nur noch die Seitenränder von den Maßen anpassen, die als Abstand dienen und deinen Text so auf die ungefähren Maße einer Buchseite bringen. Verwende dafür bitte: 

 

  • links: 2 cm
  • rechts: 4 cm
  • oben: 4,5 cm
  • unten: 3,2


Wenn Dir die Normseiteneinrichtung nicht ganz gelingt, ist das überhaupt nicht schlimm. Die Seitenanzahl muss nicht exakt sein. Bevor ich Deinen Buchsatz beginne, prüfe ich Dein Manuskript auf die Anzahl der Normseiten. 
Beim Verfassen eines unverbindlichen Angebots nennen mir viele Kunden die Normseitenanzahl. Nach dieser Anzahl berechne ich Angebote. Daher kann der Preis pro Normseite vom Angebot abweichen, außer du erlaubst mir vorher dein Manuskript prüfen zu dürfen.  

Was sind Textformen? (nur bei Buchsatz PremiumDesign)

Bei Textformen handelt es sich um die Position von Texten, die z. B. bei Kinderbüchern häufig verwendet werden. Texte werden so platziert, dass sie entweder eine eigene Form bilden (beispielsweise ein Kreis) oder der Form einer Illustration folgen. Die unten gezeigten Bilder verdeutlichen den Unterschied zu normalen Textpositionen:


Der Buchsatz ist fertig, aber ich habe noch ein paar Rechtschreibfehler gefunden. Was kann ich tun?

Keine Panik! Beinahe all meinen Kunden geht es ähnlich. Dein Buch ist fertig gesetzt und Du findest noch Rechtschreibfehler oder unschöne Satzformulierungen. Gerne ändere ich dir Fehler innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des fertigen Buchsatzes ab. Du hast also eine Frist von 14 Tagen, um kostenfrei Änderungen umgesetzt zu bekommen. Ist diese Frist abgelaufen, muss ich aufgrund der Vielzahl meiner Kunden die Änderungswünsche haben, den Aufwand berechnen. Das sind meistens Kleinbeträge, kann aber nach Aufwand variieren. 
Fehler, die von meiner Seite passieren, ändere ich natürlich immer kostenfrei ab! 
 

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Gibt es eine allgemeine Vorgehensweise?

Wenn Du etwas bei mir in Auftrag gibst, erhältst Du meistens einen Fragebogen, in dem ich Dir konkrete Fragen zu Deinem Projekt stelle. Die Fragen sind unterschiedlich und richten sich nach dem Produkt für das Du Dich entscheidest.

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Informationen zur Datenspeicherung

Persönliche Daten werden nach Auftragsabschluss selbstverständlich gelöscht. Einzig in meinem Adressenverzeichnis behalte ich Deine Rechnungsadresse. Wenn Du dies nicht möchtest, kannst Du mir das gerne mitteilen. Dann lösche ich auch diese Daten.

Nach jeden Auftrag lösche ich alle Dateien, die Du mir gesendet hast, oder die ich zur Fertigstellung gekauft habe (beispielsweise Bilder, Videos, Verzierungen, Icons, echt.). Nach 4 Wochen lösche ich diese Dateien aufgrund der digitalen Speicherung. Dein Produkt behalte ich selbstverständlich und bewahre diese zusätzlich auf. 

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